Bundesrat stimmt Gesetzesentwurf zur Reform der Sicherheitsbeauftragten zu
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen neu definiert. Ab 50 Beschäftigten gilt die allgemeine Bestellpflicht, während Betriebe mit 20 bis unter 50 Personen nur bei besonderen Gefährdungen verpflichtet sind. Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten bleiben von der Pflicht ausgenommen, und bei weniger als 250 Personen genügt die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.