ArbR 7/26: Mobbing am Arbeitsplatz: Einigungsstelle kann eingesetzt werden
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Einigungsstelle bei Mobbingbeschwerden am Arbeitsplatz eingesetzt werden kann, auch wenn der Arbeitgeber bereits Gespräche geführt und Maßnahmen ergriffen hat. In dem Fall einer Bekleidungsfiliale wurde die Beschwerde des Mitarbeiters nicht als vollständig geklärt angesehen, sodass die Einigungsstelle weiter prüfen darf. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Einigungsstellen zur Aufarbeitung von Konflikten und zum Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz.