O-Ton: Krankengeld-Anspruch auch bei Arbeitsunfähigkeit direkt zu Jobbeginn
Zusammenfassung
Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, auch wenn sie bei Arbeitsunfähigkeit direkt zu einer neuen Stelle anfangen. Das Landessozialgericht München entschied, dass eine Frau trotz Arbeitsunfähigkeit und kurzer Beschäftigungsdauer Krankengeld erhalten darf. Die Entscheidung betont, dass ein tatsächlicher Arbeitsbeginn ohne Scheingeschäftsabsicht den Anspruch nicht ausschließt.