O-Ton: Automatisierte Gesichtserkennung bei Online-Klausuren grundsätzlich unzulässig
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Jena hat entschieden, dass die automatisierte Gesichtserkennung bei Online-Klausuren gegen die DSGVO verstößt. Dabei wird ein Referenzbild des Prüflings erstellt und während der Prüfung ständig verglichen, was als rechtswidrige Erfassung biometrischer Daten gilt. Die betroffene Studentin erhielt einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 200 €.