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Nr. 20/26: Privatklinik muss über unsichere Kostenübernahme informieren

Zusammenfassung

Eine Privatklinik hat ihren Patienten vor Beginn der Behandlung nicht ausdrücklich in Textform darüber informiert, dass die Kostenübernahme durch Beihilfe oder private Krankenversicherung nicht vollständig gesichert ist. Das Landgericht Berlin II entschied, dass die Klinik ihre Aufklärungspflicht verletzt hat und der Patient Schadensersatz verlangen kann. Durch fehlende Information muss die Klinik nun mit dem Patienten aufrechnen, der die restlichen Kosten verweigert hat.

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