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Zustellung einer Kündigung – ein Dauerbrenner

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2024 einen Anscheinsbeweis für den Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben anerkannt, doch das LAG Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 14.07.2025 diesen Beweis verworfen, weil die Vorlage des Einlieferungsbelegs nicht ausreicht. Das Gericht betont, dass der erste Anscheinsnachweis für den Zugang beim Empfänger nicht durch die Belege allein erbracht wird. Unternehmen können weitere Details im A‑Rundschreiben auf dem ArbeitgeberNet einsehen.

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