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Nach Urteil zur Putenhaltung: VDP fordert EU-einheitliche Standards

Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Einzelfall kein Verbot der Putenhaltung ausgesprochen, doch die Entscheidung zeigt laut dem Verband Deutscher Putenerzeuger (VDP), dass die Rahmenbedingungen für Mastputen in Deutschland präziser und rechtssicherer gestaltet werden müssen. Der VDP fordert einheitliche EU-weite Standards, um Tierschutz und wirtschaftliche Tragfähigkeit in Einklang zu bringen und einen Wildwuchs unterschiedlicher Haltungsbedingungen zu vermeiden. Ziel sei eine verlässliche, zukunftsfähige Putenhaltung ohne Produktionsverlagerungen ins Ausland.

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