O-Töne | 20.04.2026 O-Ton: Beleidigungen im Netz müssen gelöscht werden Im Internet wird nicht immer freundlich miteinander umgegangen. Wer soziale Medien nutzt, ist von der Meinungsfreiheit geschützt und kann sagen, was dem Kopf entspringt. Grenzen gibt es dort, wo das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzt wird. Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de erklärt, wann ein Post zur Beleidigung wird. O-Ton: Wenn eine Beleidigung vorliegt, dann muss der Betreiber das löschen – wer er das weiß, wenn er drauf hingewiesen wird usw. Zur Beleidigung gehören mehrere Sachen, beispielsweise Beschimpfungen, abwertende Äußerungen, Diffamierungen, Verunglimpfungen. All das das sind Beleidigungen. Aber auch Verleumdungen oder üble Nachrede.
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