Rechtsgutachten: Strompreisentlastung muss auch für Rechenzentren gelten
Zusammenfassung
Rechenzentren sollten laut Bitkom bei EU-Strompreisentlastungen berücksichtigt werden, da sie das Rückgrat von Industrie und KI bilden. Das Gutachten warnt vor einer Abwanderung digitaler Infrastruktur ins Ausland, wenn Energiepreise zu hoch bleiben und betont die Notwendigkeit, digitale Basis für Industrie 4.0 und vernetzte Prozesse zu sichern. Ohne Entlastungen drohe ein Verlust an digitaler Souveränität und Abhängigkeiten von weniger regulierten Märkten.