Unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer nur bei sachlichem Grund
Zusammenfassung
Das BAG entschied, dass die Klägerin Anspruch auf eine um 5 % höhere Entgeltfortzahlung hat, weil sie im Vergleich zu den meisten Arbeitnehmern mit neuen Verträgen in einer vergleichbaren Lage war. Die unterschiedliche Behandlung der Klägerin wurde als nicht sachlich gerechtfertigt befunden, da die Lohnerhöhung lediglich der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen diente und nicht ihre Position beeinflusste. Somit wurde die Klage zugunsten der Klägerin entschieden.