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Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)

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Das Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) regelt die gesetzliche Unfallversicherung und die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Deutschland. Träger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Das Gesetz definiert Versicherungsverhältnisse, Leistungen im Versicherungsfall (Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztenrente), Beiträge der Arbeitgeber und das Präventionsauftragssystem. Verbandsradar bündelt Positionen von Arbeitgeber-, Gewerkschafts-, Berufsgenossenschafts-, Ärzte- und Reha-Verbänden. Debatten: Aufnahme weiterer Berufskrankheiten, Umgang mit psychischen Belastungen und Long-COVID, Präventionskampagnen, Reha vor Rente, Schnittstellen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die betriebliche Umsetzung der DGUV-Vorschriften und der Gefährdungsbeurteilung.

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