Mittagspause im Homeoffice – wann greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?
Zusammenfassung
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass der Weg zum Mittagessenerwerb in der Mittagspause nur dann unfallversichert ist, wenn er der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dient und betrieblich bedingt ist. Im Homeoffice gilt die Außentür als Grenze zwischen Betriebs- und Arbeitsweg.