Pflichten von Eigentümern bei der Beauftragung von Dacharbeiten
Zusammenfassung
Eigentümer, die Dacharbeiten beauftragen, sind verpflichtet, sichere Zugänge zu gewährleisten, besondere Gefahren wie Lichtkuppeln oder Solaranlagen frühzeitig zu melden und erforderliche Schutzmaßnahmen wie Gerüste zu organisieren. Die BG BAU und der ZVDH haben diese Pflichten in einem neuen Flyer zusammengefasst, um Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden. Durch frühzeitige Abstimmung mit dem Fachbetrieb wird die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet und ein reibungsloser Ablauf sichergestellt.