Der europäische Gesetzgebungsprozess zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist abgeschlossen. Die CSRD gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitenden und einem Jahresnettoumsatz über 450 Millionen Euro, während die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie bis März 2027 in nationales Recht umsetzen müssen.
Andere Verbände zum Thema Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Industrie & Wirtschaft
Wirtschaftsflaute schlägt nun auch auf Messen durch: Erste Kennzahlen 2026 drehen ins Minus
Die Wirtschaftsflaute in Deutschland wirkt sich nun auch auf die Messewirtschaft aus: Im ersten Quartal 2026 rutschen Ausstellerzahlen um –2,3 %…
3. Juni 2026
Agrar & Ernährung
Förderprogramm 2027: Deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft auf Auslandsmessen
Deutsche Agrar- und Ernährungsunternehmen erhalten 2027 staatliche Unterstützung für Messeauftritte im Ausland, wobei das Bundesministerium 40 Veranstaltungen unter der Marke…
3. Juni 2026
Arbeit & Soziales
AUMA fordert gemeinsam mit 13 Verbänden Wochenarbeitszeit
Der AUMA setzt sich gemeinsam mit 13 Verbänden für die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ein, um mehr Flexibilität im Arbeitszeitrecht…
3. Juni 2026
Industrie & Wirtschaft
FKM-Bericht 2025 veröffentlicht
Der FKM-Bericht 2025 wurde veröffentlicht und enthält zertifizierte Kennzahlen zu Ausstellern, Flächen und Besuchern für 144 geprüfte Veranstaltungen in Deutschland,…
2. Juni 2026