Bundestariftreuegesetz verabschiedet – Kritik bleibt trotz Verbesserungen bestehen – BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk
Zusammenfassung
Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet, das tarifvertragliche Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Bauaufträgen verbindlich festlegen soll. Trotz einiger Verbesserungen durch Branchenverbände bleibt das Gesetz zunächst wirkungslos, da erst eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums die konkreten Bedingungen für den Gerüstbau festlegt. Kritisiert wird vor allem der Eingriff in die Tarifautonomie und die Unklarheit, wann die erste verbindliche Regelung für das Gerüstbauer-Handwerk erlassen wird.