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Weiterhin keine Sicherheitsbeauftragte in kleinen Betrieben – BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk

Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat im zweiten Anlauf entschieden, dass kleine Gerüstbaubetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten weiterhin keine Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen. Der Bundestag hat Schwellenwerte festgelegt, ab denen die Bestellung verpflichtend ist, und dabei auf die Kritik der Verbände reagiert. Der § 22 SGB VII wird entsprechend angepasst, sodass die Regelung klarer und weniger bürokratisch für kleine Betriebe wird.

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