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EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie in Kraft – „Zukunfts-Kompass Handwerk“ gestartet – BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk

Zusammenfassung

Die EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie ist im März in Kraft getreten und vereinfacht die Berichtspflichten für Handwerksbetriebe, wobei Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 450 Mio. Euro die Möglichkeit haben, Informationsanfragen zurückzuweisen und stattdessen den freiwilligen VSME-Standard zu nutzen. Für deutsche Handwerksbetriebe steht nun der „Zukunfts-Kompass Handwerk“ als Tool zur Verfügung, das mit einer Early‑Access‑Version die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten erleichtert.

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