Biberverordnung – Was steht drin?
Zusammenfassung
Der Biber ist in Deutschland und Europa stark geschützt: Er darf nicht getötet, gestört oder vertrieben werden, und seine Bauten sowie Dämme dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. Trotz dieses Schutzes führt die zunehmende Biberpopulation in Baden‑Württemberg zu Konflikten wie Überflutungen, Schäden an Wegen und Nutzungseinschränkungen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Die Biberverordnung verstärkt den bestehenden Artenschutz, ohne ihn zu lockern.