Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW
Zusammenfassung
Ab dem Jahr 2026 müssen alle Imker in Baden-Württemberg ihre Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse BW melden, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft. Der Meldestichtag ist der 1 Mai jedes Jahres, erstmals am 01.05.2026, und die Meldung muss den tatsächlich gehaltenen Bestand angeben; unvollständige Angaben können Leistungen kürzen oder verweigern. Die Meldepflicht ergibt sich aus § 31 des Tiergesundheitsgesetzes und kann bei Verstoß mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.