Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Zusammenfassung
Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung wurde im Bundesgesetzblatt vom 6. März 2026 veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft, endet jedoch bereits am 30. September 2028. Sie gilt für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen, schließt jedoch Krankenhäuser und Einrichtungen mit medizinischer Vorsorge, Rehabilitation oder schulischer Ausbildung aus. Bestimmte Tätigkeiten wie Verwaltung, Haustechnik, Küche und Gebäudereinigung sind von der Verordnung ausgenommen.