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BGH: EuGH soll Reichweite der EU-Dienstleistungsfreiheit klären

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage gestellt, ob das nationale Werbeverbot für bestimmte Fernbehandlungen gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn diese Leistungen von Ärzten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ohne persönlichen Kontakt erbracht werden. Im konkreten Fall ging es um die Werbung für Online-Fernbehandlungen von Ärzten in Irland, bei denen Diagnosen und Rezepte über einen Online-Fragebogen ausgestellt wurden. Der BGH sieht im Werbeverbot einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit, prüft jedoch noch nicht abschließend, ob dieser Verstoß darstellt.

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