BGH: Internet-Werbung für Verschreibung von Cannabis unzulässig
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bewerbung ärztlicher Behandlungen mit medizinischem Cannabis über eine Internetplattform gegen das Heilmittelwerberecht verstößt. Die Plattform bewirbt gezielt die Vorteile von Cannabis und nennt konkrete Einsatzgebiete, was als unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt. Der BGH bestätigte, dass medizinisches Cannabis ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ist und die Inhalte somit gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen.