Wolf jetzt im Jagdrecht aufgenommen
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz genehmigt, um den Schutz von Weidetieren zu verbessern und Artenschutz sowie öffentliche Akzeptanz in Einklang zu bringen. Der Deutsche Jagdverband sieht die Änderung als großen Erfolg, da sie auf wissensbasierten Vorschlägen der Jägerschaft beruht. Diese Gesetzesänderung stellt einen wichtigen Schritt zur besseren Regulierung des Wolfsschutzes dar.