Geändertes Bundesjagdgesetz tritt in Kraft
Zusammenfassung
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes, die den Wolf in den Wildartenkatalog aufnimmt, tritt am 2. April 2026 in Kraft und ist die erste Erweiterung seit fünf Jahrzehnten. Sie erfüllt ein Ziel des Koalitionsvertrags und wird vom Deutschen Jagdverband als großer Erfolg gewertet, da sie auf wissensbasierten Vorschlägen der Jägerschaft beruht. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und markiert einen wichtigen Schritt in der Jagdpolitik.