Zum 01. Juli 2026 ändert sich die Tachographen-Pflicht. Dann gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten mit Fahrzeugen oder Fahrzeugzügen über 2,5 bis 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse die Tachographen-Pflicht. Durch intensive Verhandlungen konnten weitreichende Ausnahmen für das Handwerk vereinbart werden, wodurch Handwerker von der Tachographen-Pflicht weitgehend freistellt bleiben. Mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat der ZDH eine Interpretation zur Neuregelung – insbesondere in Hinblic