Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte erhöht
Zusammenfassung
Der Schwellenwert für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wurde vom Bundesverband Metall erfolgreich auf 50 Beschäftigte angehoben. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind nun nur bei besonderer Gefährdung verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Die Änderung verhindert eine unnötige Zunahme von Beauftragten in kleinen Betrieben, insbesondere im Baugewerbe.