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FamR 8/26: Zugewinnausgleich: Verschenktes Grundstück zählt weiter zum Endvermögen

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein nach der Trennung unentgeltlich auf ein Kind übertragenes Hausgrundstück beim Zugewinnausgleich weiterhin dem Endvermögen des übertragenden Ehegatten zugerechnet wird. Solche Übertragungen gelten als illoyale Vermögensminderung, selbst wenn sich der Schenkende ein lebenslanges Wohnrecht vorbehält oder das Kind den Familienbetrieb fortführt. Der DAV warnt daher davor, nach einer Trennung wesentliche Vermögenswerte unentgeltlich zu übertragen, um sich einer Ausgleichsforderung zu entziehen.

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