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Weiterhin keine „beA“chtung bei der Finanzkommunikation?

Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert anlässlich der Beratung des Jahressteuergesetzes erneut die Streichung des Verbots, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung zu nutzen. Der DAV kritisiert, dass das als Versehen im Gesetzgebungsverfahren 2024 eingeführte Verbot bis heute nicht korrigiert wurde und in der Praxis zu erheblichen Kosten und Arbeitsaufwand durch die Zersplitterung der elektronischen Systeme führt. Zudem verweist der Verband darauf, dass das alternative ELSTER-System die Anforderungen an die anwaltliche Kommunikation nicht erfüllt, und hat bereits einen konkreten Formulierungsvorschlag für eine Ausnahmeregelung vorgelegt.

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