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Umgang mit Kältemitteln für Wärmepumpen und Klimaanlagen – Notwendige Auffrischungskurse für alte Zertifikatsinhaber

Zusammenfassung

Mit der neuen F-Gase-Verordnung müssen Inhaber alter Zertifikate der Kategorie 1 bis zum 12. März 2029 einen zweitägigen Auffrischungskurs absolvieren, um ihre Berechtigung zum Umgang mit fluorierten und Kohlenwasserstoff-Kältemitteln zu erhalten. Da die Schulungskapazitäten begrenzt sind, empfiehlt der Fachverband, sich frühzeitig für die ab Herbst 2026 angebotenen Kurse anzumelden. Die neuen A1-Zertifikate sind anschließend sieben Jahre gültig und erfordern in dieser Zeit einen eintägigen Fortbildungslehrgang.

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