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Umgang mit alter Mineralwolle

Zusammenfassung

Bei Bauarbeiten mit alter Mineralwolle sind die Schutzmaßnahmen der aktualisierten TRGS 521 zwingend einzuhalten, da deren Faserstäube als krebserregend gelten. Für vor 1996 verbaute Materialien ist ohne Nachweis von einer Einstufung als krebserzeugend auszugehen, während für neuere Produkte ein Nachweis der Unbedenklichkeit erforderlich ist. Je nach Expositionskategorie schreibt die Regel spezifische Schutzmaßnahmen vor, darunter die Nutzung von Industriestaubsaugern mit Filterklasse M, geeigneter Arbeitskleidung und bei hoher Belastung zusätzlich Atemschutz sowie Abschottungen.

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