Fernablesbare Messgeräte: Frist zum 31. Dezember 2026 rückt näher
Zusammenfassung
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Wärmemengenzähler, Wasserzähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden fernablesbar und herstellerunabhängig über den Open Metering Standard ausgelesen werden können. Verpasst ein Gebäudeeigentümer diese Frist, dürfen Nutzer die Nebenkostenabrechnung pauschal um drei Prozent kürzen. Für SHK-Betriebe ergibt sich daraus ein relevantes Beratungs- und Montagethema, da der Austausch im Bestand oft aufwendig und zeitkritisch ist.