LAG Köln: Rauchen im Dienstwagen kann Schadensersatzpflicht auslösen
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil vom 14. Januar 2025 entschieden, dass das Rauchen im Dienstwagen des Arbeitgebers eine Schadensersatzpflicht auslösen kann. Der Fall betraf die Rückgabe eines gepflegten Fahrzeugs, das der Arbeitnehmer primär für die Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nutzte.