Verpackungsverordnung in der Praxis: Was Metallbetriebe zusätzlich beachten sollten
Zusammenfassung
Ab dem 12. August 2026 gelten die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung PPWR, die auch Transportverpackungen im Metallhandwerk erfasst. Betriebe müssen prüfen, ob sie durch den Einsatz eigener Marken als Erzeuger gelten und welche Pflichten bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten bestehen. Zudem sind Lieferanten verpflichtet, die für den Konformitätsnachweis erforderlichen technischen Unterlagen bereitzustellen.