Verpackungen im Betrieb: Neue Pflichten für das Metallhandwerk
Zusammenfassung
Die neue Verpackungsverordnung (PPWR) erweitert die bisherigen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz, indem sie auch den B2B-Bereich und Transportverpackungen einbezieht, wobei Ausnahmen für Kleinbetriebe grundsätzlich entfallen. Metallhandwerksbetriebe müssen daher klären, ob sie als Erzeuger registrierungspflichtig sind und von ihren Lieferanten die erforderlichen Konformitäts- und Materialnachweise, insbesondere zu Schwermetallen und PFAS, einholen. Unternehmen sollten ihre Verpackungen und ihre Rolle in der Lieferkette dringend prüfen, um die neuen Kennzeichnungs- und Informationspflichten zu erfüllen.