Neuvermietung neu organisieren nach dem BGH-Urteil
Zusammenfassung
Nach einem aktuellen BGH-Urteil dürfen Hausverwalter für die Vermittlung neuer Mietverträge in verwalteten Wohnräumen keine Provision mehr verlangen, was ihr bisheriges Vergütungsmodell infrage stellt. Als zulässige Alternative empfiehlt der IVD die Zusammenarbeit mit rechtlich unabhängigen Maklern über die eigene B2B-Plattform „Smart Deal System“. Diese ermöglicht eine klare Trennung der Aufgaben, bei der der Verwalter administrative Leistungen erbringt und der Makler die Vermittlung übernimmt.