Teilerfolg bei Einfuhrumsatzsteuer: Verrechnungsmodell nimmt wichtige Hürde
Zusammenfassung
Die Finanzministerkonferenz hat am 10. September 2026 die Einführung eines Verrechnungsmodells für die Einfuhrumsatzsteuer beschlossen, das ab dem 1. Januar 2030 zur Verfügung stehen soll. Dieses Modell ermöglicht es Unternehmen, die Steuer direkt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu melden und als Vorsteuer geltend zu machen, was den Prozess schlanker und liquiditätsneutral macht. Der DStV begrüßt diesen Schritt als wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau und fordert nun eine zügige gesetzliche Umsetzung durch den Bund.