Neues Ankreuzfeld „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“:Klarstellung erreicht
Zusammenfassung
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf eine gemeinsame Initiative des DStV und BVL reagiert und die neue Kennziffer 500 in den Steuererklärungen als rein unterstützendes Element eingestuft. Das Ministerium stellt klar, dass die Auswahl im neuen Ankreuzfeld keine Auswirkungen auf Berichtigungspflichten, verfahrensrechtliche Fragen oder steuerstrafrechtliche Konsequenzen hat. Diese Klarstellung schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Steuerberater und Bürger.