EU-Parlament im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug:Kein Fall für „Bares für Rares“
Zusammenfassung
Das EU-Parlament hat einen Initiativbericht zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug verabschiedet, den der DStV als inhaltlich wertlos und fehlerhaft kritisiert. Der Verband bemängelt insbesondere den unpassenden Verweis auf Geldwäscherichtlinien, da es sich primär um ein Steuerdelikt handelt, sowie die pauschale Nennung von Berufen wie Buchhaltern als Wegbereiter. Als positiv wird lediglich die Forderung nach einer Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens hervorgehoben.