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Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

Zusammenfassung

Die KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen ab August 2026, KI-generierte Inhalte wie Deepfakes und Chatbots maschinenlesbar zu kennzeichnen, wobei für bereits eingesetzte Systeme eine Übergangsfrist bis Dezember 2026 gilt. Für kleine und mittlere Unternehmen, die KI-Systeme lediglich nutzen, stehen vor allem organisatorische Pflichten und die Schulung der Mitarbeitenden im Vordergrund. Eine Kennzeichnungspflicht für Texte entfällt in der Regel, wenn diese vor der Veröffentlichung von Menschen redaktionell geprüft und verantwortet werden.

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