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eco Vorstand zum Cyberangriff auf Berlin: „Der Staat darf sich bei der Cybersicherheit nicht selbst ausnehmen“

Zusammenfassung

Der eco-Verband kritisiert den Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung als Beleg dafür, dass der Staat bei der Cybersicherheit nicht von verbindlichen Standards befreit werden darf. Während Unternehmen durch die NIS-2-Richtlinie strenge Schutzpflichten erfüllen müssen, gelten für Landes- und Kommunalbehörden vergleichbare bundesgesetzliche Vorgaben bislang nicht unmittelbar. eco fordert daher einheitlich hohe Sicherheitsstandards, einen gemeinsamen Notfallplan sowie unabhängige Kontrollen, um die Verwaltung robust gegen Angriffe zu machen.

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