VerkR 31/26: Fußgängerin überquert Straße bei Dunkelheit: Autofahrerin haftet trotz Fehlern der Passantin mit
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass eine Autofahrerin trotz erheblicher Sorgfaltsfehler einer Fußgängerin zu 40 Prozent für einen tödlichen Unfall haftet. Die 76-jährige Passantin hatte bei Dunkelheit und Nieselregen eine innerörtliche Straße außerhalb eines Fußgängerüberwegs überquert und damit 60 Prozent des Schadens zu vertreten. Das Gericht sah bei der Fahrerin ein erhebliches Verschulden, da sie nicht rechtzeitig gebremst, sondern sogar beschleunigt hatte, obwohl die Gefahr erkennbar war.