VerkR 30/26: Motorradfahrer mit irreführendem Blinker haftet mit – Vorfahrt bleibt trotzdem bestehen
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein Motorradfahrer, der nach dem Verlassen eines Kreisverkehrs den Blinker versehentlich eingeschaltet lässt, bei einem Unfall zu einem Drittel mit haftet. Die Vorfahrt des Motorradfahrers bleibt jedoch bestehen, da ein wartepflichtiger Autofahrer allein auf den Blinker nicht vertrauen darf. Der Vorfahrtsverstoß des wartepflichtigen Autofahrers wiegt daher schwerer und führt zu einer Haftungsquote von zwei Dritteln.