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Annahmeverzugslohn – kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Zusammenfassung

Arbeitgeber sind berechtigt, von gekündigten Beschäftigten Auskunft über Stellenangebote der Arbeitsagentur oder des Jobcenters zu verlangen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer tatsächlich in Annahmeverzug geraten ist oder nicht.

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