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§ 5 Abs. 3 BetrVG – Kurzdarstellung zum Begriff des „leitenden Angestellten“

Zusammenfassung

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schließt leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 grundsätzlich von seinem Anwendungsbereich aus. Für diese Personengruppe gilt stattdessen primär das Sprecherausschussgesetz (SprAuG).

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