§ 5 Abs. 3 BetrVG – Kurzdarstellung zum Begriff des „leitenden Angestellten“
Zusammenfassung
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schließt leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 grundsätzlich von seinem Anwendungsbereich aus. Für diese Personengruppe gilt stattdessen primär das Sprecherausschussgesetz (SprAuG).