Neue Selbstständigkeit: Was Auftrag- und Arbeitgeber wissen müssen
Zusammenfassung
Ab 2028 soll laut einem Referentenentwurf des BMAS die Kategorie der „neuen Selbstständigkeit“ im Sozialversicherungsrecht eingeführt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die rechtliche Grundlage für den Einsatz externer Fachkräfte in Unternehmen zu stabilisieren.