GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Neue Regelung zur Teilarbeitsunfähigkeit (§ 44c SGB V)
Zusammenfassung
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 29. Juli 2026, womit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.