Grundlohnsumme 2027: Neue Obergrenze für Physiotherapie-Vergütungen
Zusammenfassung
Ab 2027 gilt die Grundlohnsumme wieder als Obergrenze für Vergütungsverhandlungen in der Physiotherapie, wobei ein gesetzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt die Verhandlungsspielräume weiter einschränkt. Diese Rückkehr zum alten Mechanismus begrenzt potenzielle Vergütungserhöhungen und stellt die Branche vor neue finanzielle Herausforderungen, da die tatsächlichen Erhöhungen von der prognostizierten Rate abhängen. Die Physiotherapieverbände müssen sich daher auf schwierige Verhandlungen mit den Kostenträgern einstellen, um die Attraktivität des Berufsstands zu sichern.