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BAG: Feste Altersgrenze in Spätehenklausel ist diskriminierend

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine feste Altersgrenze in Spätehenklauseln altersdiskriminierend ist. Dennoch bleibt die Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner, die erst spät heiraten, grundsätzlich bestehen.

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