DAV befürwortet Identifikationsnummer im Grundbuch, hat aber Anregungen
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keine Einwände gegen die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer im Grundbuchwesen, wie sie im Regelungsentwurf SN 50/26 vorgesehen ist. Gleichzeitig äußert der Verband jedoch konkrete Anregungen zu dem Entwurf.