Rentenpfändung bei Hanno Berger, Schutzlücke für Forschende und AfD-Verbot
Zusammenfassung
Das OLG Frankfurt erlaubt die vollständige Rentenpfändung des wegen Cum-Ex verurteilten Hanno Berger zur Abschöpfung rechtswidriger Gewinne. Zudem kritisieren Rechtsprofessoren eine Schutzlücke im Strafprozessrecht, die Forschende vor Beschlagnahme ihrer Daten schützen sollte, und diskutieren kontrovers ein mögliches AfD-Verbot sowie die Gemeinnützigkeit politischer Äußerungen.